Werden Sie Mitglied


Wichtige Hinweise

  • Mitglied des Vereins kann jeder in der Volksrepublik China oder der Bundesrepublik Deutschland zugelassene Rechtsanwalt werden. Rechtsanwälte aus anderen Ländern können auch Mitglied werden, wenn sie einen beruflichen Bezug zu einem der genannten Länder haben. Sozietäten von Rechtsanwälten können ebenfalls Mitglied werden.
  • Aktuell wird kein Mitgliedsbeitrag erhoben. Laut Vereinssatzung kann die Mitgliederversammlung frühestens ab 2019 Mitgliedsbeiträge einführen.
  • Die Satzung des CDAV finden Sie hier.

Mitgliedsantrag

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.


Alternativ können Sie auch das folgende Formular herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und uns per E-Mail oder Post zusenden. Die Kontaktdetails finden Sie in dem Antragsformular.